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Gewinn

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Werde Einlaufkind in der VW Junior Eskorte beim DFB-Pokalfinale der Frauen 2026!

DAS GEWINNSPIEL IST BEENDET UND DER GEWINNER BENACHRICHTIGT.

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Es gelten diese Teilnahmebedingungen:

 

  1. Geltungsbereich und Veranstalter

 

1.1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Volkswagen Junior Eskorte DFB-Pokalfinale der Frauen 2026“ (nachfolgend „Gewinnspiel“), das von BOLZPLATZ Magazin, Am Kleesbrock 22, 33719 Bielefeld (nachfolgend „BOLZPLATZ″) auf der Webseite https://bolzplatz-magazin.com (nachfolgend „Webseite“) durchgeführt wird.

 

1.2. Veranstalter des Gewinnspiels ist BOLZPLATZ.

 

2. Durchführung des Gewinnspiels

 

2.1. Die Teilnahmephase des Gewinnspiels, bei dem Teilnehmer einen Platz als Einlaufkind für ein Kind in der Einlaufeskorte beim DFB-Pokalfinale der Frauen am 14.05.2026, im Kölner RheinEnergieSTADION und zwei Regular Tickets für das Kind und eine Begleitperson gewinnen können, beginnt am 20.10.2025 und endet am 15.03.2026 um 23:59 Uhr. Eine Teilnahme ist ausschließlich in diesem Zeitraum möglich.

 

2.2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen volljährigen Personen (m/w/d) mit Wohnsitz in Deutschland. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie Mitarbeiter des Veranstalters BOLZPLATZ sowie deren Angehörige. Die Teilnahme als Gewinnspielverein über automatisierte Dienste und als professionalisierte/gewerbliche Vereinigung ist nicht gestattet. Eine Teilnahme ist pro Person einmalig möglich. Der Veranstalter behält sich vor, am Gewinnspiel unberechtigt teilnehmende Personen sowie Personen, die unter einem Pseudonym, unter sonstigen falschen Angaben oder unter Zuhilfenahme technischer Manipulationen teilzunehmen versuchen, vom Gewinnspiel auszuschließen. In diesen Fällen behält sich der Veranstalter vor, einen möglichen Gewinn auch nachträglich abzuerkennen, einen Ersatzgewinner auszulosen und den eventuell bereits übermittelten Gewinn zurückzufordern. Für die Richtigkeit der Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

 

2.3. Eine Teilnahme kann nur über das Internet erfolgen. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel.

 

Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ist erforderlich, dass der Teilnehmer während der Teilnahmephase seine Mailadresse mit Angabe seines vollständigen Namens sowie des vollständigen Namens des Kindes (Vor- und Nachname), über das Gewinnspielformular einreicht. Das bei der Gewinnspielteilnahme als Balltragekind für die Einlaufeskorte angemeldete Kind muss zum Stichtag des Spieldatums im Alter zwischen 6 bis 9 Jahren alt sein, darf maximal 1,35 m groß sein und muss schulsporttauglich sein. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der Daten bei BOLZPLATZ. Sämtliche Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist obligatorisch, da über diesen Kanal die Kontaktaufnahme für die Preisvergabe erfolgt, in Abhängigkeit der Erreichbarkeit des Teilnehmers. Darüber hinaus erkennt der Teilnehmer die Datenschutzbestimmungen sowie die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel an.

 

2.4. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt kostenlos. Die Teilnehmer müssen lediglich die eigenen Kosten tragen, die mit der Teilnahme über das Internet verbunden sind. Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

 

2.5. Der Veranstalter verlost mit dem Gewinnspiel „Volkswagen Junior Eskorte DFB-Pokalfinale der Frauen 2026“ einen Platz als Einlaufkind für ein Kind in der Einlaufeskorte beim DFB-Pokalfinale der Frauen am 14.05.2026, im Kölner RheinEnergieSTADION und zwei Regular Tickets für das Kind und eine Begleitperson. Etwaige An- und Abreisekosten und sonstige Kosten hat der Gewinner selbst zu tragen. Ein Teilnehmer gelangt in den Lostopf, wenn er bzw. das Kind die in Ziffer 2.2. und 2.3. dargestellten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

2.6. Der Gewinner wird bis zum 20.03.2026 per E-Mail benachrichtigt. Die Übermittlung des Gewinns erfolgt im Anschluss der Mitteilung des Gewinners auf Kosten der Veranstalterin ausschließlich an den Gewinner.

 

2.7. Übersendet der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Gewinnmitteilung die für den Versand bzw. die Durchführung eines Gewinns erforderlichen Daten, entspricht das Kind nicht den in Zif. 2.3. genannten Vorgaben und/oder ist ein Gewinn unter der angegebenen Versandadresse nicht zustellbar, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und BOLZPLATZ ist berechtigt, einen alternativen Gewinner zu ermitteln. BOLZPLATZ ist insbesondere nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.

 

2.8. Der Gewinn wird in keinem Fall in bar ausgezahlt. Der Gewinnanspruch ist nicht auf andere Personen übertragbar.

 

2.9. Für den Fall, dass das Fußballspiel, für welches die Tickets verlost werden, abgesagt wird oder ohne Zuschauer stattfindet, haben die Gewinner keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.

 

2.10. Der Gewinner, bzw. die Erziehungsberechtigten des Kindes für die Einlaufeskorte erklären sich mit Teilnahme am Gewinnspiel vorab dazu bereit, bezüglich etwaiger Aufnahmen zu Marketingzwecken der Einlaufeskorte zuzustimmen und deren Nutzungs- und Bildrechte BOLZPLATZ und Volkswagen hieran vollumfänglich (sowohl redaktionell als auch werblich) und für einen Zeitraum von 3 Jahren zur Verfügung zu stellen.

3. Haftung

3.1. Alle Angaben seitens des Veranstalters erfolgen ohne Gewähr.

 

3.2. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für Sach- und/oder Rechtsmängel des Gewinns. Sollten diesbezügliche Ansprüche beim Veranstalter entstehen, werden diese an den jeweiligen Gewinner abgetreten.

3.3. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Webseite während des Gewinnspiels.

 

3.4. Für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, haftet die Veranstalterin nicht, es sei denn, dass solche Schäden von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; in diesen Fällen ist die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

4. Datenschutz

 

4.1 Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Angaben und personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und nur an mit der Abwicklung des Gewinnspiels betraute und zu einem vertraulichen sowie datenschutzrechtlich ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Daten verpflichtete Unternehmen weitergegeben. Die Daten werden systemseitig gelöscht und die Mails vernichtet, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die uns für das Gewinnspiel „Volkswagen Junior Eskorte DFB-Pokalfinale der Frauen 2026“ zur Verfügung gestellt werden, ist dies dann der Fall, wenn das Gewinnspiel beendet und gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Weitere Hinweise und Informationen zum Datenschutz sowie den Betroffenenrechten sind jederzeit zu finden in den Datenschutzbestimmungen, die unter https://bolzplatz-magazin.com/datenschutz/ abgerufen werden können.

 

4.2. Verantwortlich für den jeweiligen Auftritt sowie die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist BOLZPLATZ.

 

5. Anwendbares Recht | Gerichtsstand | Änderung der Bedingungen | Beschwerden

 

5.1. Für diese Teilnahmebedingungen und das Gewinnspiel kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

 

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

 

5.3. Für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Gewinnspiels entstehen, sind für Klagen des Teilnehmers die Gerichte zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der berechtigte Teilnehmer als Verbraucher seinen Wohnsitz hat oder in dessen Hoheitsgebiet die Veranstalterin ihren Sitz hat. Für Klagen gegen den Teilnehmer als Verbraucher sind die Gerichte zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

 

5.4. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern und Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbarem Verhalten vom Gewinnspiel auszuschließen.

 

5.5. Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes an BOLZPLATZ zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

 

5.6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anmerkung: Damit die Teilnahmebedingungen übersichtlicher und besser lesbar sind, ist unter dem Begriff Teilnehmer/Gewinner/Mitarbeiter sowohl die Teilnehmerin/der Teilnehmer als auch die Gewinnerin/der Gewinner wie auch die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeint.

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