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Erklärung zur Barrierefreiheit
Ziel des Bolzplatz Magazin ist es, die Website www.bolzplatz-magazin.com barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen derzeit
- Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist nicht mit BGG NRW und der BITVNRW vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit der BITVNRW:
- Videos verfĂĽgen ĂĽber keine Untertitel und eine Ăśbersetzung in die Deutsche GebärdenÂsprache;
- die meisten Pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei;
- Kontrastverhältnisse nicht ausreichend;
- Feedback-Mechanismus nicht vorhanden;
- Benutzerpräferenzen werden nicht vollständig übernommen;
- Seitentitel der Webseiten nicht ausreichend betitelt;
- Bewegende Informationen ohne Pausiermöglichkeit;
- Bedienelemente mit der Tatstatur nicht zugänglich;
- Navigation ist nicht konsistent;
- Tastaturfokus nicht ausreichend sichtbar/wahrnehmbar;
- Unterschiedliche Bezeichnungen fĂĽr gleiches Linkziel;
- Cookie-Hinweis nicht zu Beginn tastaturbedienbar;
- fehlende Inhalte in leichter Sprache;
- fehlende Inhalte in Deutscher GebärdenÂsprache.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgefĂĽhrten Punkte.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Januar 2023 erstellt und zuletzt am 15. Januar 2023 überprüft.
4. RĂĽckmeldung und Kontaktangaben
Sollst du auf unseren Seiten auf Barrieren stoĂźen, so nimm bitte telefonisch oder schriftlich (zum Beispiel ĂĽber das KontaktÂformular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Gib uns uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo dir der Fehler aufgefallen ist.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
E-Mail:Â ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de